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Abschluss und Titel
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums verleiht die Duale Hochschule den Absolventen in einer festlichen Zeremonie den Titel "Bachelor of Arts" (B.A.). Der Titel darf nach Erhalt der Bachelorurkunde und des Studienzeugnisses geführt werden.
Das neue baden-württembergische Hochschulrecht unterscheidet nicht mehr zwischen Abschlüssen verschiedener Hochschularten. Der durch die Dualen Hochschule verliehene Bachelortitel ist also prinzipiell gleichwertig zu Titeln von Hochschulen und Universitäten. Der Studiengang Unternehmertum ist seit dem Start des 1. Jahrgangs im Oktober 2008 durch die ZEvA akkreditiert .
Interessant in diesem Zusammenhang: Zum 01.01.2009 wurden die Berufsakademien in Baden-Württemberg zur "Dualen Hochschule" hochgestuft. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung in Hochschulen und Berufsakademien endgültig.
Der Bachelor-Titel berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums (Masterprogramme). Je nach Ausgestaltung des Masters muss ein Programm mit einer bestimmten Anzahl an Credit Points erforderlich sein (i.d.R. 120 CP, d.h. ein zweijähriges Masterprogramm).
Näheres regeln die Zulassungssatzungen der betreffenden Hochschulen.
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