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Eingangsqualifikation

Gemäß dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg und den Bestimmungen der DBHW ist eine Zulassung zum Studiengang Unternehmertum in den nachfolgend aufgeführten Varianten möglich. Sie finden weitere Informationen jeweils unter dem Stichwort:
Derzeit NICHT möglich ist eine Zulassung mit
  • einem Abschluss der VWA
Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss haben müssen Sie die Gleichwertigkeit nachweisen. Weitere Informationen dazu hier.

Falls Sie Fragen zu den Zulassungsmöglichkeiten haben kontaktieren Sie uns am besten direkt - wir stehen gerne für Informationen und Hinweise zur Verfügung.




1) Abitur (allg. Hochschulreife)
Die Zulassung mit Abitur stellt den Normalfall dar. Ca. 75% aller Studierenden im UN verfügen über die allgemeine Hochschulreife. Die Abschlussnote ist für die Zulassung nicht relevant.

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  2) Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife)
Eine Zulassung mit Fachabitur ist möglich, sofern das Fachabitur ausdrücklich auf einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang vorbereitet. Dies ist i.d.R. auf der Urkunde der Hochschulreife explizit vermerkt.

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3) Fachhochschulreife
Seit der Umwandlung der früheren Berufsakademie in die Duale Hochschule in 2009 ist auch ein Zugang mit FH-Reife möglich. Allerdings müssen Interessenten mit FH-Reife ihre Studierfähigkeit durch einen entsprechenden Test nachweisen. Der Test wird zentral in Stuttgart durchgeführt, die Anmeldung läuft jedoch über die DHBW Karlsruhe.
Weitere Informationen:

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4) Meisterbrief bzw. Äquivalent (Fachwirt, Betriebswirt, Techniker etc.)
Eine Zulassung mit Meisterbrief oder einer gleichgestellten Qualifikation ist für den UN ohne weitere Prüfung möglich. Hierunter fallen berufsorientierte Lehrgänge mit i.d.R. 510 Lehrstunden sowie einer staatlichen Prüfung als Abschluss, also z.B:
  • Meister
  • Betriebswirt der HWK bzw. der IHK
  • Fachwirt der IHK
  • Techniker
  • Fachinformatiker
  • Bilanzbuchhalter
  • etc.
Diese Kurse werden von den verschiedenen Kammern angeboten, meist entweder als berufsbegleitender Abendkurs (Dauer ca. 1,5 - 2 Jahre) oder auch als Vollzeit-Blockkurs (Dauer ca. 4 Monate). Falls Sie nicht über die Hochschulzugangsberechtigung über den Schulabschluss verfügen, dann sind diese Blockkurse erfahrungsgemäß die schnellste Möglichkeit, um die notwendige Eingangsqualifikation für den UN zu erlangen.

Wenn Sie über eine solche Qualifikation verfügen, müssen Sie einen Gleichwertigkeitsantrag stellen, d.h. die Hochschule bestätigt Ihnen damit, dass die Qualifikation für den genannten Studiengang das Abitur ersetzt. Die im Antrag erwähnte "studienfachliche Beratung" können Sie sich bei uns bestätigen lassen, z.B. durch den Besuch einer Info-Veranstaltung des UN.

Weitere Informationen:

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5) Aufgrund umfangreicher Berufs- und Praxiserfahrung ohne formale Qualifikation
Das baden-württembergische Hochschulrecht sieht explizit vor, dass sehr erfahrene Praktiker auch völlig ohne formale Qualifikation Zugang zum akademischen System haben sollten. Dies setzt jedoch das Ablegen einer speziellen Studierfähigkeitsprüfung vor, die jeweils einmal pro Jahr im April angeboten wird.
Für die Zulassung zu dieser Prüfung müssen Sie sich bewerben, der Anmeldeschluss für die Bewerbung ist jeweils der 1. Februar des Jahres. Vorausgesetzt werden dafür
  • mindestens 8 Jahre Berufs- und Praxiserfahrung (nach einer evtl. Ausbildung)
  • mindestens 3 Jahre Führungs- und Personalverantwortung
Bewerber, die diese Praxiserfahrung nicht nachweisen, können nicht mit einer Zulassung zur Prüfung rechnen.
Die Prüfung umfasst folgende drei Teilprüfungen:
  • Deutsch-Prüfung
  • Englisch-Prüfung
  • Fachbezogene Prüfung (für den UN wirtschaftliches Grundverständnis)
Weitere Informationen:


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